DSGVO


Abmahngefahren für Ihre Websites

 

Am 26. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordung (DSGVO) der EU in Kraft. Sie bringt neue Verpflichtungen für fast alle Betreiber von Websites. Ausgenommen sind Websites die familiären oder persönlichen Zwecken dienen.

Betreiber von Websites sind demnach verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrierungsmöglichkeiten, Cookies und der Einsatz von Analyse- oder Trackingdiensten.

Weitere Auflagen für Websites ergeben sich aus der Verpflichtung zur Datenminimierung sowie dem Grundsatz der Integrität und der Vertraulichkeit, der beispielsweise eine verschlüsselte Übertragung der Daten aus Kontaktformularen erzwingt. Der Einsatz von Social Media Plug-ins ist zustimmungspflichtig.

Bei Verstößen gegen das neue Datenschutzrecht drohen nicht nur hohe Bußgelder. Juristen gehen davon aus, dass es zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände kommen wird.

Vorsicht ist allerdings auch geboten vor Anbieter die sich den Bedenken der Websitebetreiber zu Eigen machen und teure Überprüfungen und Arbeiten anbieten...

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